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Qualitätsmanagement – was ist es
genau und was spricht dafür?
Beim Versuch, sich dem Begriff ‘Qualitätsmanagement’
zu nähern, bietet es sich an, ihn in seine beiden Bestandteile
– ‘Qualität’ einerseits und ‘Management’
andererseits - zu zerlegen.
Beginnen wir mit Teil eins, der Qualität: Crosby1 definiert
sie 1979 als "Konformität gegenüber Anforderungen"
("conformance to requirements") und bringt damit auf
die kürzest mögliche Formel, was in der seit Ende
der achtziger Jahre existierenden, weltweit eingeführten
Definition von Qualität nach den ISO-Normen 8402 und 55
3502 wie folgt lautet: "Qualität ist die Gesamtheit
von Eigenschaften und Merkmalen eines Produkts oder einer Dienstleistung,
die sich auf ihre Eignung zur Erfüllung festgelegter oder
vorausgesetzter Bedürfnisse bezieht." Offen bleibt
bei dieser Erklärung die Frage, wessen Bedürfnisse
oder Anforderungen hier angesprochen sind. Eine Antwort auf
diese Frage gab bereits im Jahre 1961 Feigenbaum, als er formulierte:
"Qualität bedeutet beste Anpassung an die jeweils
spezifischen Kundenanforderungen. Diese Anforderungen beziehen
sich ebenso auf die unmittelbaren Nutzungsmöglichkeiten
eines Produktes oder einer Dienstleistung wie auch auf deren
Verkaufspreis." (3)
Der Kunde oder – wie es im sozialen oder Gesundheitsbereich
eher passt – der Patient, der Klient, der Bewohner, der Nutzer,
das Kind oder Elternpaar aber auch der Kostenträger ist
es also, der durch das Thema ‘Qualität’ nachhaltig
in den Blickpunkt gerät. Vor allem ‘er’ bestimmt
durch seine Nutzungsgewohnheiten und -interessen sowie seine
finanziellen Vorstellungen und Möglichkeiten, wie sich
die Qualität von Dienstleistungen im sozialen oder Gesundheitsbereich
jeweils definiert.
‘Management’, so heißt der zweite Teil des
Begriffs ‘Qualitätsmanagement’, dem wir uns
zum Zwecke seiner Analyse dieses Begriffs kurz zuwenden wollen:
Bereits 1937 beschrieben Gulick und Urwick Management anhand
seiner Grundfunktionen als Planung, Organisation, Koordination,
Dokumentation, Führung, Stellenbesetzung und Budgetierung
(4).
Einmal abgesehen von möglichen Überschneidungen, wird
mit dieser Auflistung der Begriff ‘Management’ für
unsere Zwecke hinreichend umschrieben. Führt man die beiden
Begriffsteile und mit ihnen ihre Einzeldefinitionen wieder zusammen,
so erklärt sich der Begriff ‘Qualitätsmanagement’
im Wesentlichen als Planung, Organisation, Dokumentation und
Überprüfung aller Aktivitäten und Prozesse, die
die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produkts
oder einer Dienstleistung definieren und sicherstellen und die
sich auf ihre Eignung zur Erfüllung vorausgesetzter oder
empirisch festgestellter Kundenbedürfnisse beziehen. Qualitätsmanagement
ist stets eine Führungsaufgabe!
Nach dieser vertiefenden begrifflichen Erklärung bleibt
die Frage, was uns Qualitätsmanagement eigentlich bringt!?!
Warum sollen wir es praktizieren? Welche Gründe können
uns zum Qualitätsmanagement bewegen? Welche Ziele hilft
es uns zu erreichen? – Im Folgenden soll zwischen internen und
externen Beweggründen unterschieden werden.
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Ziele des Qualitätsmanagements
das Qualitätsbewusstsein der MitarbeiterInnen
fördern,
Fehler als Chance begreifen und eine ‘lernende Organisation’
schaffen,
frühzeitig Fehler erkennen, beheben und vermeiden,
die Prozesse und Arbeitsabläufe vereinfachen und kontinuierlich
verbessern,
Vertrauen schaffen gegenüber Kostenträgern, Eltern
und sonstigen Auftraggebern bzw. Partnern.
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Beginnen wir mit den externen Gründen oder
– wie es zumindest teilweise auch zutrifft – mit den externen
Notwendigkeiten. ‘Notwendigkeiten’ deshalb, weil
es sich zu einem wesentlichen Teil um gesetzliche Vorgaben handelt,
die von Einrichtungen oder Verbänden im sozialen Bereich
zu erfüllen sind. Daneben gibt es aber noch andere externe
Gründe, die Qualitätsmanagement in den letzten Jahren
mit zunehmender Intensität zu Thema in und um soziale Dienstleistungsorganisationen
gemacht haben.
Insgesamt seien hier drei externe Beweggründe angeführt:
• Der zunehmende Wettbewerb von Anbietern sozialer Dienstleistungen
untereinander; • der kritische ‘Kunde’, der
die angebotenen Dienstleistungen verstärkt prüft und
hinterfragt, und • die Auswirkungen der Initiativen von Kostenträgern
und Gesetzgebern, die Sicherung von Qualität und damit
auch das Management von Qualität verbindlich zu machen
und vorzuschreiben.
Für den zuletzt genannten Bereich geben das Pflegeversicherungsgesetz
mit § 80, das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit § 93, die gesetzliche
Krankenversicherung (SGB V) mit § 137 oder auch das Kinder-
und Jugendhilfegesetz (KJHG) mit § 77 allesamt gute Beispiele
ab. Stellvertretend für die anderen Gesetze sei hier §
93 BSHG auszugsweise zitiert, heißt es dort doch: „Der Träger
der Sozialhilfe ist zur Übernahme der Vergütung ...
nur verpflichtet, wenn ... eine Vereinbarung über Inhalt,
Umfang und Qualität der Leistungen besteht.“ Der Träger
der Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass Maßnahmen
zur internen Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
– Erklärungen dieser Begriffe finden sich in den nachfolgenden
Kapiteln sechs und neun – festgelegt und durchgeführt werden.
Kommt er dieser Verantwortung nicht nach, verliert er eventuell
seinen Vergütungsanspruch.
Außer auf dem Gesetzeswege wird Qualitätsmanagement von
Seiten der Kostenträger aber auch an vielen anderen Stellen
gefordert: So richtet sich beispielsweise das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Herbst 1998
in seinem „Zehnten Kinder- und Jugendbericht“ an die Adresse
der Tageseinrichtungen für Kinder und formuliert ausgehend
von dem Ziel einer „bundesweiten Qualitätsoffensive“: „Der
Nachweis der Qualität einer Tageseinrichtung für Kinder
wird in Zukunft vor dem Hintergrund verschiedener Aspekte ...
noch größere Bedeutung gewinnen. ... Die Träger der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe werden vermutlich
regelmäßiges Qualitätsmanagement als Teil der vertraglichen
Absprachen über die Finanzierung einfordern.“*
Die Anbieter sozialer Leistungen, die mit großer Berechtigung
darauf verweisen, immer schon qualitativ hochwertige Dienstleistungen
erbracht zu haben, sehen sich in der Pflicht, diese hohe Qualität
nun auch im Einzelnen zu dokumentieren und transparent zu machen.
Qualitätsmanagement wird zur Existenzvoraussetzung und
damit zur Pflichtaufgabe!
Kommen wir zum Abschluss dieses Kapitels zu den bereits oben
angekündigten internen Gründen für Qualitätsmanagement.
Stichwortartig lassen sich folgende interne Gründe nennen:
• Eindeutige Ziele und Mindeststandards für einzelne, zunächst
einmal genau zu beschreibende Leistungsprozesse und ihre Teilschritte;
• klar umrissene Aufgaben, Aufgaben-Zuordnungen und damit Verantwortlichkeiten;
• einheitliche Formulare und Dokumentationen sowie insgesamt
• das Schaffen von ‘Transparenz’, ‘Verbindlichkeit’
und damit auch ‘Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Organisationsbereichen
oder -abteilungen’.
Die hier formulierten internen Gründe lassen erkennen,
dass ein so verstandenes Qualitätsmanagement stets tief
greifende Organisationsentwicklungsprozesse mit sich bringen
kann. Sind die ersten Schritte auf diesem Weg einmal gegangen,
sind sie nicht mehr rückgängig zu machen, ohne dass
es zu größeren Irritationen und vor allem Frustrationen
bei allen Beteiligten kommt.
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Vorteile des Qualitätsmanagement
größere Zufriedenheit bei Leistungsempfängern
und MitarbeiterInnen
eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortung in der
Organisationsstruktur
kostengünstigeres Arbeiten durch frühzeitige Fehlererkennung
bzw. -vermeidung
größere Transparenz und Überschaubarkeit der Abläufe
Qualitätssicherung durch beherrschbare Prozesse und
dokumentierte Ergebnisse
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Qualitätsmanagement ist alles andere als
eine Modeerscheinung, ‘die wir einmal ohne größere
Folgen mitmachen können’, sondern – ernst gemeint
– ein systematischer Weg zur Optimierung der eigenen Organisation.
Wenn die Träger und Einrichtungen es nicht schaffen, in
relativ naher Zukunft glaubhafte Konzepte des Qualitätsmanagements
flächendeckend in die Praxis zu implementieren, wird die
öffentliche Hand dies übernehmen und Qualitätsstandards
diktieren.
(1) vgl. Crosby 1979, Quality is free
(2) DIN – Deutsches Institut für Normung (Hrsg.) 1995,
DIN 55 350, Teil 11: Begriffe des Qualitätsmanagements
(3) vgl. Feigenbaum 1961, Total Quality Control
(4) vgl. Gulick und Urwick 1937, Managementlehre
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