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Autorenteam
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Das Audit
Wörtlich übersetzt heißt Auditierung oder Audit ‘Anhörung’.
Ein Auditor hört Führungskräfte und MitarbeiterInnen
eines zu auditierenden Bereichs an und stellt ihnen dabei Fragen,
die es ihm ermöglichen, einen bestimmten Sachverhalt festzustellen.
Dieser ‘Sachverhalt’ bezieht sich bei ‘Qualitätsaudits’
regelmäßig auf das Qualitätsmanagement-System einer
Einrichtung oder eines Verbandes. Es geht darum, eine umfassende
Beurteilung der Wirksamkeit und Dokumentation eines gesamten
Qualitätsmanagementsystems zu erstellen. Das Qualitätsaudits
ist eine unabhängige, systematische Untersuchung zweier
grundsätzlicher Fragen:
- Ob bzw. inwieweit entsprechen qualitätsbezogene Tätigkeiten und deren Ergebnisse den in einer Einrichtung oder einem Verband getroffenen diesbezüglichen Vereinbarungen oder Festlegungen?
- Ob bzw. inwieweit sind diese Vereinbarungen oder Festlegungen überhaupt geeignet, die angestrebten Qualitätsziele zu erreichen?
Gehört der Auditor der auditierten Organisation selbst
an, so spricht man von einem internen Audit bzw. einer internen
Auditierung, während ein externes Audit von Auditoren durchgeführt
wird, die außerhalb der auditierten Organisation angesiedelt
sind. Hierzu zählen beispielsweise MitarbeiterInnen einer
unabhängigen, als Zertifizierungsgesellschaft akkreditierten
Institution, deren Aufgabe es ist, das Qualitätsmanagement-System
einer Einrichtung oder eines Verbandes darauf hin zu überprüfen,
ob es die extern vorgegebenen Normen – z. B. die ISO-Normen
– erfüllt oder nicht, und dabei gleichzeitig aufzuzeigen,
an welchen Stellen Verbesserungspotentiale vorhanden sind. Während
interne Qualitätsaudits in erster Linie der Absicherung
und Verbesserung der Qualitätsfähigkeit einer Einrichtung
oder eines Verbandes dienen, streben externe Qualitätsaudits
insbesondere deren Nachweis gegenüber Außenstehenden wie
Kunden oder Behörden an.
Schauen wir uns die beiden verschiedenen Formen von Audits –
interne wie externe – noch einmal genauer an. Stellt sich uns
in der Praxis doch schließlich die Frage, welche der beiden
Formen unseren jeweiligen Ansprüchen eher entspricht: Wann
wählen wir interne, wann externe Qualitätsaudits?
Ziele interner Qualitätsaudits sind, wie bereits oben ausgeführt,
die Absicherung und Verbesserung des organisationseigenen Qualitätsmanagement-Systems.
Zu diesem Zweck wird von eigenen MitarbeiterInnen, die unabhängig
von denjenigen KollegInnen sind, die direkte Verantwortung für
die zu auditierenden Tätigkeiten und Tätigkeitsbereiche
haben, überprüft, ob bzw. inwieweit die qualitätsbezogenen
Tätigkeiten und die zugehörigen Ergebnisse die organisationsintern
vereinbarten Festlegungen erfüllen und ob die Wirksamkeit
des Qualitätsmanagement-Systems gewährleistet ist.
Im Einzelnen wird festgehalten, ob die Qualitätsziele und
evtl. vorhandene gesetzliche Forderungen wirksam erreicht bzw.
erfüllt werden, ob festgelegte Verfahren und Methoden den
geforderten Qualitätsmanagement-Maßnahmen entsprechen und
eingehalten werden und ob – last not least – Korrekturmaßnahmen
umgesetzt wurden. So erhalten wir Aufschluss über Verbesserungspotenziale,
indem ebenso Schwachstellen und Schnittstellenprobleme wie mögliche
Prozessverbesserungen erkannt und Schulungsbedarfe ermittelt
werden. Die Ergebnisse der internen Qualitätsaudits werden
als "Qualitätsaufzeichnung" dokumentiert und
den MitarbeiterInnen zur Kenntnis gebracht, die Verantwortung
für den auditierten Bereich tragen. Diese haben im Hinblick
auf möglicherweise erkannte Abweichungen in Abstimmung
mit den für das Qualitätsmanagementsystem zuständigen
Führungskräften alsbald Korrekturmaßnahmen zu planen
und einzuleiten. Folgeaudits haben deren Verwirklichung und
Wirksamkeit zu prüfen und aufzuzeichnen.
Welcher Bereich einer Organisation wann, wie und von wem auditiert
wird, entscheidet deren Leitung. Dokumentiert wird diese Entscheidung
dann im Auditprogramm, das unter anderem den Auditjahresplan
umfasst. Das Audit sollte in der Regel von mehr als einem Auditor
durchgeführt werden. Dabei hat ein Auditorenteam folgende
Vorteile: Die Auditfeststellungen stellen mehr als eine Einzelmeinung
dar; die Auditoren können sich bei den Interviews mit Gesprächsführung
und Dokumentation abwechseln und nicht zuletzt können sie
sich auch bei Unklarheiten abstimmen.
Das wichtigste Ziel externer Audits ist die Erbringung des Nachweises,
das ein Qualitätsmanagement-System den vorgegebenen Normen
entspricht. Initiiert werden kann es ebenso von Kunden wie auch
von Behörden oder durch einen Auftrag der zu auditierenden
Organisation selbst.
Sofern ein externes Qualitätsaudit von einer unabhängigen,
akkreditierten Institution durchgeführt wird, die Zertifikate
für Qualitätsmanagement-Systeme vergeben darf, sprechen
wir von einem Zertifizierungsaudit. Es wird zumeist im Auftrag
der jeweils auditierten Organisation durchgeführt, kann
mit deren Zustimmung durchaus aber auch im Auftrag einer anderen
Partei erfolgen.
Nutzen aus einer externen Zertifizierung ziehen insbesondere
jene Einrichtungen, die ohne diesen von Externen verliehenen
Nachweis ihr Geschäft nicht oder nur teilweise praktizieren
können. Beispielhaft erwähnt seien hier Werkstätten
für Behinderte, die als Lieferanten von Automobilherstellern
deren Vorgabe Rechnung tragen müssen, dass sie nur mit
zertifizierten Lieferanten zusammenarbeiten. Ohne Zertifikat
wäre ihr Lieferantenstatus beendet. Ein anderes Beispiel
ist die von den Krankenkassen angestrebte Qualitätsvereinbarung
mit den Krankenhäusern auf KTQ-Basis. Hier wie auch in
vielen anderen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens will
der Kostenträger verbindliche, normierte Qualitätsvereinbarungen
zur notwendigen Voraussetzung für die Zulassung zum jeweiligen
Dienst am Menschen machen.
Mit Blick auf das Verfahren der Auditierung in einer Einrichtung
oder in einem Verband unterscheiden sich interne und externe
Qualitätsaudits nur unwesentlich, so dass hier auf die
entsprechenden obigen Ausführungen verwiesen wird. Beim
Zertifizierungsaudit kommen allerdings noch einige Schritte
hinzu: So geht z. B. bei der ISO der schriftliche Bericht, der
den Handlungsbedarf und die Verbesserungspotentiale aufzeigt,
zur Qualitätsmanagement-System-Begutachtung und Zertifizierungsentscheidung
an einen externen Zertifizierungsausschuss. Dieser erteilt das
Zertifikat bei positiver Entscheidung für 3 Jahre (Gültigkeitsdauer).
Vor Ablauf des 1. und des 2. Jahres sind so genannte Überwachungs-
oder Förderaudits durchzuführen.
Große Träger mit einer größeren Zahl tendenziell gleichartiger
Einrichtungen haben die Möglichkeit, aus Zertifizierungsgründen
ein sogenanntes Matrix-Audit zu beantragen. Dieses ist deutlich
kostengünstiger als die Summe vergleichbarer Einzelaudits.
Beim Matrix-Audit sind der auditierenden Gesellschaft, beispielsweise
der DGQ, alle in Frage kommenden Einrichtungen mit einem gleichartigen
Qualitätsmanagementsystem eines Trägers zu nennen.
Die auditierende Gesellschaft wählt dann nach dem Zufallsprinzip
einen Teil dieser Einrichtungen aus und überprüft
diese stellvertretend für alle darauf, ob sie über
ein zertifizierungsfähiges Qualitätsmanagement-System
verfügen.
Es ist zu begrüßen, wenn alle Tageseinrichtungen für
Kinder über ihre Spitzenverbände eine solche Möglichkeit
der Matrix-Zertifizierung auf der Grundlage eines verbindlichen
Rahmens erhalten.
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